Mittwoch., 12.8.20, 9:15, Raum 370, Turmstr. 91
Kundgebung ab 8:30
Der Prozess am Mittwoch gegen Neuköllner Antifaschisten ist symptomatisch für den behutsamen Umgang der Behörden mit den gewalttätigen Neonazis im Neukölln-Komplex.
Der Tatvorwurf lautet Üble Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zum Nachteil des Neonazis Sebastian Thom, der im Verfahren als Geschädigter geführt wird. Am 27.2.2017 wurden drei Antifaschisten am U-Bahnhof Rudow von MEK-Observationskräften kontrolliert. Sie sollen Plakate verklebt haben, auf denen bekannte Neonazis aus Neukölln zu sehen sind, die mit der rechten Anschlagswelle der letzten Jahre in Verbindung gebracht werden. Bei zwei Abgebildeten handelt es sich um die Hauptverdächtigen Sebastian Thom und Julian Beyer.
Der Staatsschutz war motiviert: den Neonazis wurden Strafanträge nahegelegt, Sebastian Thom wurde gar persönlich als Geschädigter vernommen. In der Folge kam es zu schwerbewaffneten Hausdurchsuchungen bei den drei Antifaschisten. Das Verfahren führt die Staatsschutzabteilung der Staatsanwaltschaft, die es kürzlich zu trauriger Berühmtheit brachte. Der Grund für den besonderen Ermittlungseifer liegt also nahe. Die Angeklagten werden zu Beginn der Verhandlung eine Erklärung abgeben.